Hafen- und Ufergeld
Das Hafengeld beträgt
1. für alle Wasserfahrzeuge des Güterverkehrs und schwimmende Anlagen
- bis 80 m Länge pro Tag 11,00 €
- über 80 m Länge pro Tag 16,00 €
- je weiterer Tag bis 80 m Länge 6,00 €
- je weiterer Tag über 80 m Länge 8,00 €
2. für Fahrgastschiffe mit gewerblicher Nutzung pro Tag 36,00 €
3. Fahrgast-Kabinenschifffahrt pro Tag 153,00 €
4. für Sportboote und alle übrigen Fahrzeuge des Personenverkehrs nach Vereinbarung
Das Ufergeld beträgt für Güter der
- Güterklasse I 0,41 €/t
- Güterklasse II 0,41 €/t
- Güterklasse III 0,31 €/t
- Güterklasse IV 0,31 €/t
- Güterklasse V 0,31 €/t
- Güterklasse VI 0,31 €/t
- Sand/Kies 0,18 €/t
- Schlacke VI 0,31 €/t
- Schwergut und überdimensionierte Einzelstücke nach besonderer Vereinbarung
- Für jede Ein- oder Ausladung sowie Verraumung wird ein Mindestentgelt von 36,00 € zzgl. MwSt. erhoben
Hier finden Sie die Hafenordnung im PDF-Format