Steckerfertige PV-Anlagen

Immer mehr Menschen beschäftigen sich privat mit der Energiewende. Denn schon Zuhause fängt sie an. Eine Möglichkeit, sie privat umzusetzen sind zum Beispiel steckerfertige PV-Anlagen für den Balkon. Eine Lösung, die die Chance bietet, sich am großen Energiesystem zu beteiligen.

Wichtig muss dabei sein, dass Anschluss und Betrieb der kleinen Anlage in jeder Situation sicher sind. Grundlage dafür ist das VDE Vorschriftenwerk. Hier sind auch Erzeugungsanlagen mit speziellen Steckern – also beispielsweise steckerfertige PV-Anlagen – berücksichtigt.

 

Das Wichtigste in Kürze:

 

  • Steckerfertige PV-Anlagen bieten auch kleinen Stromverbrauchern die Chance, am Energiesystem teilzunehmen.
  • Der Anschluss der Anlagen darf nur über eine spezielle Energiesteckvorrichtung unter Berücksichtigung der Anforderungen nach DIN VDE V 0100-551 und DIN VDE V 0100-551-1 erfolgen. Dann kann auch in vorhandene Endstromkreise eingespeist werden.
  • Arbeiten an elektrischen Anlagen dürfen nur durch fachkundige Personen durchgeführt werden.
  • Nach der Niederspannungsanschlussverordnung und der VDE-Anwendungsregel „Erzeugungs-anlagen am Niederspannungsnetz“ (VDE-AR-N 4105), ist eine Anmeldung beim zuständigen Netz-betreiber erforderlich. So wie auch bei großen Verbrauchsgeräten (zum Beispiel Durchlauferhitzer) müssen die Netzbetreiber wissen, wo sie in ihrem Netz vorkommen.

Das Formular „Anmeldung einer steckerfertigen Erzeugungsanlage“ bei den Stadtwerken Zeil finden Sie auf unserer Homepage www.stadtwerke-zeil.de unter Downloads und Veröffentlichungen im Bereich EEG/KWK-G.

 

  • Steckerfertige PV-Anlagen müssen nach der Niederspannungsanschlussverordnung zufolge denselben Anmeldeprozess durchlaufen, wie es andere PV-Anlagen auch müssen. Die Anmeldung bei der Bundesnetzagentur ist über https://www.marktstammdatenregister.de/MaStRdurchzuführen.