Registrierung Steckerfertige PV-Anlagen

Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat die Registrierung von Balkon-PV-Anlagen zum 01.April 2024 im Marktstammdatenregister (MaStR) vereinfacht. Lt. Pressemitteilung der BNetzA müssen künftig Betreiber neben den Angaben zu Ihrer Person nur noch fünf Angaben zu ihrem Balkonkraftwerk eintragen. Vorher waren es rund 20 Angaben.

Wichtiger als die BNetzA-Pressemitteilung ist die "Registrierungshilfe für Balkonkraftwerke". Diese auch als pdf-beigefügte Registrierungshilfe enthält folgenden Textauszug: "Beachten Sie, dass bei der Registrierung der Leistung die im MaStR vorgesehenen Grenzwerte für ein Balkonkraftwerk nicht überschritten werden dürfen. Diese liegen aktuell bei 2.000 Watt für die Gesamtleistung und 800 Watt für die Wechselrichterleistung."

Eine Anmeldung bei den Stadtwerken ist nicht erforderlich.