Wichtige Mitteilung für Mieterwechsel
Um die Energieversorgung verbraucherfreundlicher zu gestalten, hat der Bundestag 2021 die Energiewirtschafts-Novelle verabschiedet. Diese sieht vor, dass der Wechsel des Stromlieferanten ab dem 6. Juni 2025 innerhalb von 24 Stunden möglich sein muss. Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat festgelegt, dass diese Regelung deutschlandweit umgesetzt wird. Das bedeutet tiefgreifende Veränderungen in unseren energie-wirtschaftlichen Prozessen und IT-Systemen, aber auch neue Herausforderungen für Sie als Kundin oder Kunde. Gemeinsam sorgen wir dafür, dass alles reibungslos funktioniert. Was bedeutet das?
Keine rückwirkende Umzugsmeldung mehr möglich !!
Seit Juni 2025 müssen Umzüge spätestens 24 Stunden im Voraus gemeldet werden – eine rückwirkende Anmeldung ist nicht mehr erlaubt. Damit Ihr Umzug problemlos abläuft, empfehlen wir Ihnen, uns mindestens 7 Tage vor Ihrem Aus- oder Einzug zu informieren. So vermeiden Sie unnötige Kosten oder Komplikationen durch Verzögerungen wie fehlende Informationen oder technische Probleme.
Tipps für Mieter und Eigentümer
• Zählerstand melden: Teilen Sie uns den Zählerstand Ihres alten Wohnsitzes am Tag der Schlüsselübergabe mit. Dies können Sie schnell und einfach per Mail oder telefonisch erledigen.
• Übergabeprotokoll nutzen: Halten Sie den Zählerstand und das Datum im Übergabeprotokoll fest. Dieses Dokument dient Ihnen als Nachweis für die Übergabe.
Als Wohnungsverwalter teilen Sie bitte Ihren Mietern diesen Sachverhalt mit.
Die wichtigsten Punkte im Überblick
• Umzug? Ab- und Anmeldung am besten 7 Tage vorher
• Zählerstand melden: Spätestens am Tag der Übergabe
• Übergabeprotokoll: Nutzen Sie es als Nachweis für den Zählerstand