Grundzuständiger Messstellenbetrieb

Das Messstellenbetriebsgesetz (MsbG) ist am 2. September 2016 in Kraft getreten. Der Messstellenbetrieb ist damit nicht mehr Aufgabe des Netzbetreibers, sondern des grundzuständigen Messstellenbetreibers. Grundzuständiger Messstellenbetreiber in der Stadt Zeil a. Main sind die Stadtwerke Zeil a. Main.

Information zum grundzuständigen Messstellenbetrieb

Das MsbG sieht für grundzuständige Messstellenbetreiber nach Letztverbrauchs- und Einspeisekategorien gestaffelte Umbauverpflichtungen für den Messstellenbetrieb Strom vor. Der Umbau erfolgt über mehrere Jahre.  Erfasst werden zunächst ortsfeste Zählpunkte bei Letztverbrauchern mit einem Jahresstromverbrauch über 6.000 Kilowattstunden sowie bei Erzeugern dezentraler Erzeugungsanlagen nach dem Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) und dem Kraft-Wärme-Kopplung Gesetz (KWKG) mit mehr als 7 kW installierter Leistung. Grundzuständige Messstellenbetreiber können darüber hinaus weitere Letztverbraucher und Anlagenbetreiber in die Umbauverpflichtung einbeziehen, wenn sie dies für wirtschaftlich sinnvoll erachten.

Moderne Messeinrichtungen werden zur verpflichtenden Grundausstattung, in den Fällen, in denen das MsbG keine intelligenten Messsysteme vorschreibt. Bei modernen Messeinrichtungen handelt es sich um digitale Stromzähler mit besserer Verbrauchsveranschaulichung, die über eine Schnittstelle bei Bedarf in ein intelligentes Messsystem integriert werden können. Für die modernen Messeinrichtungen gilt eine gesetzliche Preisobergrenze. Der bislang eingesetzte elektromechanische "Ferraris-Zähler" wird so schrittweise durch eine zukunftsfeste Technologie ersetzt werden. 

Sie möchten wissen wie Sie Ihren Zähler richtig ablesen können? 

 

Wir haben eine kurze Anleitung für Sie: Bedienungsanleitung moderne Messeinrichtung

Mehr Informationen erhalten Sie unter folgendem Link:

 

https://msb.city-use.de/#ueber-uns 

Preisblätter für den Messstellenbetrieb von modernen Messeinrichtungen und intelligenten Messsystemen gemäß MsbG