Wasser ist Leben – Unser Zeiler Wasser ist lebenswert

Befundprüfung

  • Fehler in der Haustechnik
  • defektes Sicherheitsventil für Warmwasserspeicher
  • laufende WC-Spülung
  • tropfende Wasserhähne
  • defekte Be- und Entlüftungsventile
  • undichte Gartenwasserleitungen

 

Tipp:

Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig - möglichst monatlich - Ihren Zähler abzulesen, um eine genaue Übersicht über den Verbrauch zu erhalten.

Eine genaue messtechnische Prüfung des Zählers muss durch eine staatlich anerkannte Prüfstelle erfolgen, das heißt der Zähler muss ausgewechselt und zur Prüfstelle gebracht werden.

Eine Befundprüfung ist mit Kosten verbunden. Dabei sind die Kosten der Befundprüfung durch den Antragsteller zu tragen. Ergibt die Befundprüfung jedoch, dass das Messgerät die Fehlergrenzen nicht einhält, so trägt der Besitzer des Messgerätes gemäß § 11 Abs. 2 Eichkostenverordnung vom 11. Juli 2001 (BGBl. l Nr. 36, Seite 1608) in der jeweils gültigen Fassung die entstandenen Kosten.

Beantragung einer Befundprüfung

Die jeweiligen Formulare für eine Befundprüfung finden Sie in unserem Downloadportal.