Der Zeiler Hafen – Das Plus für Ihre Logistik

Hafen- und Ufergeld

Das Hafengeld beträgt

 

1. für alle Wasserfahrzeuge des Güterverkehrs und schwimmende Anlagen

  • bis 80 m Länge pro Tag                     11,00 €
  • über 80 m Länge pro Tag                   16,00 €
  • je weiterer Tag bis 80 m Länge            6,00 €
  • je weiterer Tag über 80 m Länge          8,00 €

 

2. für Fahrgastschiffe mit gewerblicher Nutzung pro Tag 36,00 €

3. Fahrgast-Kabinenschifffahrt pro Tag 153,00 €

4. für Sportboote und alle übrigen Fahrzeuge des Personenverkehrs nach Vereinbarung

 

 

Das Ufergeld beträgt für Güter der

  • Güterklasse I            0,41 €/t
  • Güterklasse II           0,41 €/t
  • Güterklasse III          0,31 €/t
  • Güterklasse IV          0,31 €/t
  • Güterklasse V           0,31 €/t
  • Güterklasse VI          0,31 €/t
  • Sand/Kies                 0,18 €/t
  • Schlacke VI              0,31 €/t
  • Schwergut und überdimensionierte Einzelstücke nach besonderer Vereinbarung
  • Für jede Ein- oder Ausladung sowie Verraumung wird ein Mindestentgelt von 36,00 € zzgl. MwSt. erhoben

Hier finden Sie die Hafenordnung im PDF-Format