Wasser ist Leben – Unser Zeiler Wasser ist lebenswert

Planung / Bau

 

Ganz gleich, ob Neubau oder Altbausanierung – die dabei entstehenden Arbeiten sind vielseitig und umfangreich. Damit Sie sich in dieser turbulenten Zeit besser zurechtfinden, haben wir hier alle Informationen zusammengestellt, die es vor, während und nach der Baumaßnahme in Sachen Hausanschluss zu berücksichtigen gibt.

Welche Unterlagen benötige ich für den Hausanschluss?


Wie funktioniert die Versorgung mit Strom und Wasser?

 

 

Bauherren und Eigentümer haben viele Fragen rund um das Thema Bauen & Modernisieren, wir geben die Antworten.

 

 

Grundlage für die Eintragung in unser Installateurverzeichnis sind die „Richtlinien für den Abschluss von Verträgen mit Installationsunternehmen zur Herstellung, Veränderung, Instandsetzung und Wartung von Gas- und Wasserinstallationen"

 

Gas_Wasser_Richtlinien_Stand 03_07     

 

Für eine Neueintragung in unser Installateurverzeichnis füllen Sie bitte den „Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Wasser" aus und schicken Ihn an uns.

 

Antrag auf Eintragung in das Installateurverzeichnis Wasser     

 

Zusätzlich legen Sie dem Antrag noch Kopien (keine Originale) von:

  • Meisterbrief im Wasserinstallateurhandwerk oder Nachweis über eine den Richtlinien entsprechende Qualifikation des verantwortlichen Fachmanns
  • Gewerbeanzeige
  • Bescheinigung der Eintragung in die Handwerksrolle; die Bescheinigung darf nicht älter als drei Monate sein
  • Haftpflichtversicherungspolice

Zusätzlich benötigen wir eine kurze Beschreibung über Ihre betriebliche Ausstattung (spez. für Wasserinstallationen)

 

Selbstbestätigung durch die verantwortliche Fachkraft

 

Die Unterlagen sind zusammen mit dem von Ihnen unterzeichneten Installateurvertrag (2-fach) bei den Stadtwerken einzureichen.

 

Vertrag Wasserinstallateure

 

Ein Exemplar des Vertrags wird Ihnen nach Gegenzeichnung durch die Stadtwerke zusammen mit dem Installateurausweis ausgehändigt.

 

 Hinweis: Sollten Sie bereits bei einem anderen Netzbetreiber eingetragen sein, ist bei uns keine zusätzliche Eintragung, sondern lediglich eine Gastkonzession notwendig. Zur Anmeldung benötigen wir lediglich eine Kopie Ihres gültigen Installateurausweises.

 

Ihr Ansprechpartner bei uns:

Benjamin Hahn
Telefon: 09524 949 40
Telefax: 09524 949 59
E-Mail: b.hahn@stadtwerke-zeil.de

Sie möchten im Rahmen einer Baumaßnahme innerhalb unseres Versorgungsgebietes als Installateur der Gewerke Strom oder Wasser tätig werden und haben bisher nicht die dafür erforderliche „Gastkonzession“?

 Dann kontaktieren Sie uns hier und erfahren Sie, welche Voraussetzungen dafür gegeben sein müssen.
Alle weiteren Anträge, Formulare und Vorschriften finden Sie in unserem Downloadbereich für Installateure.

 

 

Als Bauherr stehen Sie vor der Aufgabe, aus unzähligen Gesprächen mit Architekten, Fachplanern und Handwerkern die wichtigsten Informationen für Ihren Neubau herauszufiltern und die richtigen Entscheidungen zu treffen.

 

Hierbei unterstützen wir Sie gerne:

Wir stellen Ihnen alle wichtigen Informationen zu Ihrer Versorgung mit Strom und Trinkwasser in unserem Downloadbereich zur Verfügung. Sollten Sie dennoch Fragen haben, stehen wir Ihnen jederzeit gerne auch zum persönlichen Gespräch zur Verfügung.

 

Am besten setzen Sie sich mit uns in Verbindung, sobald Ihre Baugenehmigung erteilt wurde. Das ermöglicht eine individuell abgestimmte Planung und termingerechte Umsetzung der Versorgungsanschlüsse Ihres Bauvorhabens.
 

Außerdem empfehlen wir Ihnen, Folgendes einzuhalten:

  • Beauftragen Sie rechtzeitig vor Baubeginn die Versorgung mit Baustrom und Bauwasser.

  • Beauftragen Sie frühzeitig die Hausanschlüsse.

  • Für die Zählersetzung und Inbetriebnahme, setzen Sie sich bitte rechtzeitig mit Ihrem Installateur in Verbindung.

  • Setzen Sie sich rechtzeitig mit uns in Verbindung, wir kümmern uns dann um Ihre  Strom- und Trinkwasser-Lieferverträge.

    Alle Anträge und Formulare die jetzt noch erforderlich sind finden Sie in unserem Downloadbereich für Bauherren.

Insbesondere für Architektur-, Bau- und Planungs-Unternehmen sind verbindliche Informationen über die Lage der vorhandenen Ver- bzw. Entsorgungs-Netze unverzichtbar. Für entsprechende Auskünfte steht Ihnen unsere technische Abteilung gerne zur Verfügung.

  • Für eine Planauskunft benötigen wir die entsprechende Straße und Hausnummer (Gemarkung, Flur und Flurstücksnummer).

  • Wir erteilen keine Planauskünfte per E-Mail

  • Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Pläne versenden.

  • Vor Baubeginn ist eine örtliche Einweisung der ausführenden Baufirma durch die Stadtwerke Zeil a. Main zwingend erforderlich!