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Befundprüfung

Bei Stromzählern handelt es sich generell um hochwertige, langlebige Messinstrumente.

  • Anschluss zusätzlicher Geräte
  • Änderung der Anzahl im Haushalt lebender Personen
  • Verkalkte Warmwasserboiler
  • Stromdiebstahl durch Dritte
  • geschätzte bzw. berechnete Zählerstände, weil Zähler oder Kunde zum Ablesezeitpunkt nicht erreichbar war

 

Tipp:

Wir empfehlen Ihnen, regelmäßig - möglichst monatlich - Ihren Zähler abzulesen, um eine genaue Übersicht über den Verbrauch zu erhalten.

Besteht dennoch ein Zweifel an der Messrichtigkeit eines Messgerätes, kann eine Befundprüfung von jedem, der ein begründetes Interesse hat, bei einer staatlich anerkannten Prüfstelle oder einem Eichamt beantragt werden. Rechtsgrundlage hierfür sind die §§39 MessEG und 39 MessEV.

 

Durch die Befundprüfung wird festgestellt, ob ein Messgerät, das im Anwendungsbereich des MessEG und der MessEV liegt, die Fehlergrenzen einhält und den Anforderungen zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens entspricht.

 

 

 

Die Befundprüfung umfasst:

  • die Prüfung auf Einhaltung der zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens geltenden Anforderungen und
  • die Prüfung der messtechnischen Eigenschaften (messtechnische Prüfung)

Bei der Beschaffenheitsprüfung wird der äußere und bei Notwendigkeit auch der innere Zustand des Messgerätes auf Übereinstimmung mit den Vorschriften überprüft, insbesondere jedoch auf Veränderungen, Beschädigungen und besonderen Verschleiß.

Bei der messtechnischen Überprüfung werden die Fehler des Messgerätes bei den vorgeschriebenen Belastungen festgestellt. Ein Messgerät gilt als nicht mehr richtig, wenn die Verkehrsfehlergrenzen in mindestens einem Prüfpunkt überschritten werden.

 

Nach der messtechnischen Prüfung wird das Messgerät im Rahmen der Beschaffenheitsprüfung geöffnet, sofern der Antragsteller nicht ausdrücklich eine Prüfung ohne Öffnung des Gerätes beantragt hat. Eine derartige Einschränkung des Prüfumfanges wird im Prüfschein vermerkt.

Ergibt die Befundprüfung, dass das Messgerät den Anforderungen entspricht, trägt der Antragsteller die Kosten, ansonsten der zuständige Messstellenbetreiber.

Beantragung einer Befundprüfung

Im Stromnetz der Stadtwerke Zeil a. Main kann eine Befundprüfung beantragt werden. Die jeweiligen Formulare finden Sie in unserem Downloadportal.